(1) Die Stiftung fördert die kirchlich getragene und verantwortete Kinder- und Jugendarbeit in der Evangelischen Kirche von Hessen und Nassau (EKHN) auf Gemeinde- und Dekanatsebene durch finanzielle Leistungen.
(2) Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung von Maßnahmen und Projekten die geeignet sind, auf der Grundlage des Evangeliums von Jesus Christus, ein Leben in Gemeinschaft zu gestalten und junge Menschen in ihrer individuellen, sozialen, politischen und religiösen Entwicklung zu fördern.
(3) Die Stiftung kann ihre Erträge teilweise anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken im Sinne des Absatzes 1 zur Verfügung stellen.
Hier finden Sie Informationen zu schon geförderten Projekten und zu Ausschreibungen. Für Fragen rund um das Thema Förderung und Förderanträge steht Ihnen die Geschäftsstelle der Kinder- und Jugendstiftung gerne zur Verfügung!