In der zweiten Förderung 2020 werden Projekte gefördert, die geeignet sind, auf der Grundlage des Evangeliums von Jesus Christus, ein Leben in Gemeinschaft zu gestalten und junge Menschen in ihrer individuellen, sozialen, politischen und religiösen Entwicklung zu fördern und in die oben genannten Schwerpunktthemen passen.
Antragsberechtigt sind Kirchengemeinden und Dekanate innerhalb der EKHN.
Ein finanzieller Eigenbeitrag ist für eine Förderung durch die Kinder- und Jugendstiftung keine Voraussetzung.
Antragsschluss ist der 14.09.2020. Eine Entscheidung des Kuratoriums der Kinder- und Jugendstiftung ist für Ende Oktober vorgesehen.
Den Bewerbungsunterlagen ist folgendes beizufügen:
Die Unterlagen sind zu richten an:
Kinder- und Jugendstiftung der EJHN
Landgraf-Philipps-Anlage 66
64283 Darmstadt