Es gibt darüber hinaus keine inhaltlichen oder formalen Vorgaben.
Antragsberechtigt sind Kirchengemeinden und Dekanate innerhalb der EKHN.
Ein finanzieller Eigenbeitrag ist für eine Förderung durch die Kinder- und Jugendstiftung keine Voraussetzung.
Antragsschluss ist der 09.09.2022. Eine Entscheidung des Kuratoriums der Kinder- und Jugendstiftung ist für Mitte Oktober 2022 vorgesehen.
Den Bewerbungsunterlagen ist folgendes beizufügen:
> Eine aussagekräftige, inhaltliche Beschreibung des Projektes inkl. Beschreibung des des Themenschwerpunktes
> Ein Finanzplan, in dem die Kosten nachvollziehbar aufgelistet sind
Die Unterlagen sind zu richten an:
Kinder- und Jugendstiftung der EJHN
Landgraf-Philipps-Anlage 66
64283 Darmstadt
Alternativ ist eine Zusendung der Unterlagen auch per E-Mail an info@ejhn.de möglich. Bitte informieren Sie uns per E-Mail (info@ejhn.de), falls Sie einen Antrag per Postversand einreichen, da unsere Geschäftsstelle nicht täglich besetzt ist.